Cohousing
Zusammen im selben Haus: jede/r hat seine eigenen Zimmer oder Wohnung. Aber im Gegensatz zum Mehrfamilienhaus gibt es mehr gemeinsame Räume und Flächen. Das kann ein großer Gemeinschaftsraum sein, ein CoWorking Space, eine Werkstatt, der Garten, … Das kann sogar eine gemeinschaftliche Küche oder ein Wohnzimmer sein, so wie beim sog. Cluster-Wohnen. Es gibt auch mehr gemeinsame Aktivitäten, weil man sich öfter trifft oder weil man das Haus gemeinsam organisiert. Und natürlich kann man auch so manches miteinander teilen, z.B. Car-Sharing.
Im Unterschied zur klassischen WG wohnen hier nicht nur Studenten auf Zeit, sondern eher Berufstätige verschiedener Altersklassen, Eltern mit Kindern und / oder Rentner (Mehrgenerationenhaus).
Das Cohousing kann auch kleine Siedlung oder Anlage bezeichnen als eine geplante Gemeinschaft und Wohnform aus privaten Wohnungen, die durch Gemeinschaftseinrichtungen ergänzt werden. Das heißt die Wohnungen oder Appartments gehören oft den Bewohnern, während beim Co-Living die Anlage oft dem Betreiber gehört.
Coliving
Der Begriff ist noch im Wandel, da er neu ist. Wörtlich bedeutet er einfach: zusammen leben.
Eine ursprüngliche Idee war: zusammen leben und arbeiten. Menschen aus ähnlichen Jobs oder Interessen kommen eine Zeitlang in einer Art Berufstätigen-WG zusammen, und teilen sich auch Wohnzimmer und Küche. Eine Weiterentwicklung des „Coworking“. Das Coliving-Projekt wird oft von einem Betreiber gemanagt, der auch Services anbietet, z.B. Möblierung, Reinigung, WLAN, eine Bar, und ähnliches. Die Miete ist auch höher als normal. Das Coliving-Projekt kann aber auch von den Bewohnern selbst verwaltet werden (Alternative Living).
In der Immobilienbranche versteht man unter Co-Living ein gemeinschaftliches Wohnen auf Zeit – als Mieter in einem größeren Gebäude, welches vom Anbieter betrieben wird. Man wohnt dort fast wie in einem Hotel, denn die Zimmer oder Appartments sind möbliert und kleiner als normale Wohnungen, dafür gibt es etliche Gemeinschaftsräume und -dienste. Zum Beispiel Gemeinschaftsbüros (Coworking), Essräume, Bars, Waschsalon, Fitnessräume, Car-Sharing, und ähnliches. Der Unterschied zum Cohousing besteht vor allem darin, dass es sich beim Coliving meist um ganze Wohnhäuser handelt, die im Besitz der Eigentümer sind.
Der Coliving-Begriff ist angesichts der Immobilien- und Wohnungskrise seit 2022 im Wandel. Oft wird nun auch die Aufteilung von Wohnungen in kleinere “Appartments” so bezeichnet. Wohnungen, wo bislang ein Paar oder Single gewohnt hat, werden zimmerweise an Erwachsene oder Berufstätige vermietet, damit in der Stadt mehr Menschen leben können. Allerdings ist auch der Quadratmeterpreis dann deutlich höher. Der Vermieter stellt Möbel, WLAN, Reinigung und ähnliches bereit.
Coworking
Zusammen arbeiten: eine moderne Form des Gemeinschaftsbüros, wobei man meist keinen ganzen Büroraum für sich allein anmietet, sondern nur einen Schreibtisch, und gemeinsam mit anderen Selbständigen, Freiberuflern, Freelancern u.ä. in denselben Räumlichkeiten arbeitet. So sitzt man nicht allein im Homeoffice, kann sich mit anderen beruflich oder privat austauschen, Kontakte knüpfen, zusammen essen, gemeinsame Besprechungsräume oder den Drucker teilen, usw.. Man kann so einen Arbeitsplatz z.B. nur tageweise mieten und klassisch die ganze Woche.
Wie sich Gemeinschaftsinteressierte unterscheiden
Viele Menschen interessieren sich für Gemeinschaftswohnprojekte, aber die Art, wie sie wohnen möchten, kann recht verschieden sein. Welche Kriterien es gibt:
- mehr in der Stadt oder auf dem Land
- Miete oder Eigentum
- Zahl der Mitbewohner*innen
- Gemeinschaftsgrad: eigene Wohnung, Cluster-Wohnen, WG, oder Kommune
- Altersstruktur
- besondere Formen wie z.B. Berufstätigen-WG, Alters- bzw. Senioren-WG, Inklusions-WG, Demenz-WG, …
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Rechtsformen
Mögliche Rechtsformen für Wohngemeinschaften und -projekte:
| GbR | GmbH & Co KG | GmbH Syndikat-modell / Einheit-KG | eG Genossen-schaft | eV Verein |
|---|---|---|---|---|
| mind. 2 natürliche Personen | Kommanditisten sind meist natürliche Personen | 1 Person reicht, jede Rechtsform kann Gesellschafter sein. KG ist einziger Gesellschafter der GmbH. Haus-GmbH mit 2 Gesellschaftern: Hausverein (Mitglied im Syndikatverein) + Miethäusersyndikat GmbH | mind. 3 Personen, jede Rechtsform kann Mitglied einer eG sein | mind. 7 Personen, jede Rechtsform kann Mitglied sein |
